Die Abgabe der Unterlagen wird bis 26. März 2021 erbeten. Bitte denken Sie daran, dass beide Elternteile unterschreiben müssen.
am Vormittag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
(bei Bedarf) am Nachmittag: 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Kinder unter 3 Jahren müssen die Kernzeiten, wie im Betreuungsvertrag vereinbart, nicht einhalten.
Das Aufnahmealter ist ab 1 Jahr, in Bedarfsfällen darunter.
Zudem besteht die Möglichkeit Schulkinder nach Schulschluss oder während der Schulferien zur Betreuung anzumelden.
Jeweils im März/April führen wir in unserem Kindergarten eine Anmeldewoche durch. Der Zeitpunkt hierfür ist dem Gemeindeblatt zu entnehmen.
Die Eltern können dann für das folgende Kindergartenjahr ihr Kind anmelden und nach telefonischer Rücksprache mit der Kindergartenleitung einen Termin vereinbaren.
Im gemeinsamen Gespräch mit den Eltern erklärt die Leitung den Anmeldebogen und die Kindergarten-Ordnung (die Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt).
Sie führt durch die Einrichtung, stellt das Personal vor und nimmt sich Zeit für individuelle Fragen.
Die angemeldeten Regelkinder haben die Möglichkeit, nach Absprache mit der Gruppenleitung vorab an drei Tagen in den Kindergarten-Alltag hineinzuschnuppern.
Bei den Kleinsten können die Eltern den Eingewöhnungsprozess so lange begleiten, bis sich das Kind an die neuen Bezugspersonen und den Kindergarten-Alltag gewöhnt hat.
Uns ist es wichtig, sowohl für Eltern als auch für Kinder, diesen neuen Lebensabschnitt mit seinen vielseitigen Anforderungen so angenehm wie möglich zu gestalten.
Ein neues Erfahrungsfeld öffnet sich dem Kind: