Kindergartenordnung

Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind in unserer Einrichtung angemeldet haben oder möchten und heißen Sie und Ihr Kind herzlich willkommen!

Unser Kindergarten umfasst vier Gruppen.
Die Kleinsten werden in der Igelgruppe
und die Älteren in einer der drei Regelgruppen,
 der Mäuse- und Eulengruppe, sowie in der Waldwichtelgruppe
betreut.

Bildung, Erziehung und Betreuung – dafür haben Sie uns Ihr Kind anvertraut. Damit dies gelingt, ist uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen wichtig.

Die Arbeit in unserer Einrichtung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit der Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG), in ihrer jeweils gültigen Fassung, und nach der vorliegenden Kita-Ordnung.

Mit dieser Kita-Ordnung, die Bestandteil des Bildungs- und Betreuungsvertrages ist, wollen wir Ihnen eine Orientierung in wichtigen pädagogischen und inhaltlichen Fragen sowie zu organisatorischen Angelegenheiten geben.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

 

Öffnungszeiten

Der Kindergarten ist geöffnet:
Montag bis Donnerstag   von 6.45 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag                               von 6.45 Uhr bis 14.00 Uhr

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir, dass alle Regelkinder bis 9.00 Uhr anwesend sind, damit die Tür abgeschlossen werden kann.
Nur in besonderen Fällen z.B. Arztbesuch wird die Türe zwischendurch geöffnet.

Unsere Igelgruppe bildet eine Ausnahme, da das Buchen der Kernzeit nicht eingehalten werden muss.

Unsere Gesamtschließzeit beläuft sich auf ca. 17 Tage im Kalenderjahr. Hierzu gehören zwei Wochen Sommerferien (Ende August/Anfang September), Weihnachten, Fasching und der Freitag nach Fronleichnam.

Die Schließzeiten werden den Eltern rechtzeitig, in der Regel zu Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben.

 

Anmeldung

Das Kind kann in dem vom Träger im Nachrichtenblatt veröffentlichen Zeitraum (März) angemeldet werden. Nachträgliche Anmeldungen sind nur mit Zustimmung des Trägers möglich. Jedes Jahr erhalten Sie von uns eine neue Buchungsvereinbarung, die von September bis Ende August gültig ist und von Ihnen im Hinblick auf Familie und Berufstätigkeit angepasst werden kann.

Die Anmeldung sowie die gebuchten Zeiten sind grundsätzlich für ein Jahr verbindlich.

Die Anmeldung des Kindes durch die Eltern erfolgt in der Regel auf Grundlage eines Aufnahmegespräches. Die Eltern werden über die Einrichtung und die pädagogische Arbeit, die Angebote und Leistungen sowie die wesentlichen vertraglichen Beziehungen informiert.

Die Eltern sind verpflichtet, bei der Anmeldung des Kindes einen Nachweis über die Durchführung der zuletzt fälligen Früherkennungsuntersuchung sowie den Impfpass des Kindes vorzulegen.

 

Aufnahme

Ab 1,0 Jahre bis Schulpflicht
Unter 1,0 Jahren nur in dringenden Ausnahmen
Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes erfolgt durch den Träger.
Für Kinder mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, gilt ein besonderes, individuelles Aufnahmeverfahren, das mit den Eltern abgesprochen wird.
Ein Anspruch auf einen Platz in der Einrichtung besteht erst, wenn zwischen Eltern und Träger ein schriftlicher Bildungs- und Betreuungsvertrag vereinbart ist.

 

Eingewöhnung

Angemeldete Kinder können an drei Tagen für ca. zwei Stunden im Kindergarten schnuppern. Bei den Krippenkindern können die Eltern so lange bei ihrem Kind bleiben, bis sich dieses an die neue Umgebung und Bezugspersonen gewöhnt hat.

 

Aufsicht

Die Aufsichtspflicht auf dem Weg von und zur Einrichtung obliegt alleine den Eltern.
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe an das pädagogische Personal. Das pädagogische Personal ist für die ihm anvertrauten Kinder verantwortlich.
Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern oder die zur Abholung berechtigte Person. Das Kind muss durch das pädagogische Personal so lange beaufsichtigt werden, bis es abgeholt wird.
Der Träger geht entsprechend den Empfehlungen des Landesverkehrswacht Bayer e.V. davon aus, dass Kinder im Vorschulalter in der Regel noch nicht verkehrstüchtig sind. Die Eltern haben deshalb grundsätzlich dafür zu sorgen, dass das Kind von einer geeigneten Begleitperson (ab 12 Jahren) gebracht und abgeholt wird.
Die Aufsichtspflicht des Trägers bzw. des pädagogischen Personals besteht nicht, wenn die Eltern oder die von den Eltern beauftragte Begleitperson das Kind zu einer Veranstaltung der Einrichtung begleiten oder dort mit ihm anwesend sind.

 

Kündigung

Die Eltern können den Bildungs- und Betreuungsvertrag ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Zu einem Zeitpunkt zwischen dem 1. Juni und dem 31. August ist die Kündigung unter Einhaltung der Frist nur zum Ende des Kindergartenjahres (31. August) möglich.
Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres eingeschult wird.
Der Träger kann den Bildungs- und Betreuungsvertrag mit Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen.
Eine schriftliche Kündigung zum Ende  des Monats ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Der Träger hat vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Eltern anzuhören.

 

Gesetzliche Unfallversicherung

Die Kinder sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich gegen Unfall versichert

  • auf dem direkten Weg von der und zu der Einrichtung,
  • während des Aufenthalts in der Einrichtung,
  • während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Einrichtungsgeländes (Spielplatz, Feste, etc.)

 

Haftung

Für vom Träger oder dem Personal weder vorsätzlich noch grob fahrlässigen Verlust und Beschädigung der Kleidung und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes, insbesondere Brillen, Schmuck, Spielzeug, Fahrräder, etc. , übernimmt der Träger keine Haftung. Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu versehen.
Im Fall der Schließung der Einrichtung oder von Teilbereichen der Einrichtung bestehen keine Ersatzansprüche gegen den Träger.

 

Regelung von Krankheitsfällen und Abwesenheit des Kindes 

Besonderheiten hinsichtlich Gesundheit oder Konstitution des Kindes sind der Leitung der Einrichtung mitzuteilen, z.B. Behinderungen, Allergien oder Unverträglichkeiten.

Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere zur Meldepflicht, zum Besuchsverbot bzw. bei der Wiederaufnahme des Kindes in die Einrichtung nach Krankheit, ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) maßgebend. Über diese Regelung des IfSG sind die Eltern und sonstige Sorgeberechtigte zu belehren. Die Belehrung erfolgt insbesondere durch die Kenntnisnahme des Merkblattes (Anlage 7 zum Bildungs- und Betreuungsvertrages).

Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall, Fieber u. ä. sind die Kinder ebenfalls zu Hause zu behalten. Der Träger ist berechtigt, Kinder mit ansteckenden Krankheiten zeitweilig vom Besuch der Einrichtung auszuschließen, wenn die Eltern ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Zur Wiederaufnahme kann der Träger eine ärztliche Bescheinigung verlangen, in der gemäß §34 Abs. 1 IfSG bestätigt wird, dass nach dem ärztlichen Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung oder der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. Etwaige anfallende Kosten werden vom Träger nicht erstattet.

Eine Medikamentenabgabe an Kinder erfolgt nur bei bestimmten Erkrankungen (z.B. Epilepsie, Asthma …). Hierfür ist vorab eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt, Eltern, Erzieher und Träger erforderlich.

 

Mittagessen

Unsere Einrichtung bekommt ein warmes Essen von Schmitt's Carterer aus Hammelburg geliefert. Die Abrechnung erfolgt über kitafino, einer App. Die Buchung des warmen Essens ist freiwillig. Da wir zur Einhaltung der Hygienevorschriften, insbesondere der HACCP, verpflichtet sind, ist es nicht möglich, dass Kinder eigenes, zu Hause gekochtes Essen in Warmhaltebehältnissen mitbringen. 

 

Elternbeirat

Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischen Personal und Träger wird in der Einrichtung ein Elternbeirat eingerichtet, der jährlich gewählt wird.
Der Elternbeirat wird nach einem von den Eltern selbst zu bestimmenden demokratischen Verfahren gewählt bzw. gebildet. Der Träger, der die Eltern hierbei unterstützt, rät, sich an den Empfehlungen für den Ablauf einer Elternbeiratswahl, die die Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände Bayerischer Kindertageseinrichtungen e.V. herausgegeben hat, zu orientieren.
Der Elternbeirat wird von der Leitung der Einrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben (Art.14 Abs. 5 BayKiBiG)

 

Kinderschutz 

Bei der Änderung des BayKiBiG hat der Gesetzgeber mit Blick auf das Bundeskinderschutzgesetz den Kinderschutz im Gesetz verankert (Art. 9a BayKiBiG).
Danach sind die pädagogischen Fachkräfte gehalten, bei der Einschätzung der eventuellen Gefährdung eines von ihnen anvertrauten Kindes, das Kind und die Eltern mit einzubeziehen, soweit dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Zudem sind sie verpflichtet, bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. Falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann, sind sie verpflichtet, das Jugendamt zu informieren.

 

Datenschutz, Weitergabe von Daten 

Personenbezogene Daten der Betroffenen werden von den Verantwortlichen ausschließlich zur Durchführung des Bildungs- und Betreuungsvertrages verarbeitet. Nach Beendigung sowie den hieraus folgenden rechtlichen Verpflichtungen, werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Kontaktdaten, etc.) datenschutzgerecht gelöscht, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht eine längere Speicherung erfordern.
Der Träger ist berechtigt und verpflichtet, die für die Förderung nach dem BayKiBiG erhobenen und gespeicherten Daten der Bewilligungsbehörde zum Zwecke der Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der zugeflossenen Mittel bereitzustellen.
Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass die gesetzlich vorgegebenen Sprachentwicklungs- und Beobachtungsbögen in der Einrichtung angewendet werden.
Eine Weitergabe von Daten an Grundschulen darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern erfolgen.

 

Kosten

Der vom Träger festgelegte Elternbeitrag ist eine angemessene finanzielle Beteiligung der Eltern an dem gesamten Betriebsaufwand der Einrichtung.
Der Elternbeitrag ist auch während der Schließzeiten, bei behördlich angeordneten Betreuungs- und Betretungsverboten, längerem Fehlen eines Kindes und bis zur Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung zu bezahlen.
Der Elternbeitrag wird grundsätzlich per Bankeinzugsverfahren erhoben.
Bitte beachten Sie, dass wir eine Kostenstaffelung je nach Alter des Kindes haben (siehe Tabellen).
Weitere Buchungsmöglichkeiten bieten wir für Schulkind- und Ferienbetreuung an (Buchungsunterlagen bei uns erhältlich).
Den Eltern bleibt es unbenommen, bei der Gemeinde, beim Jugendamt oder Sozialamt einen Antrag auf Befreiung oder Kostenübernahme zu stellen. Antragsformulare hält die Einrichtung im Bedarfsfall bereit.
Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheides des Kostenträgers und dem Eingang der Beiträge haben die Eltern die geschuldeten Beiträge zu entrichten. 

 

Allgemeine Informationen

Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. In Kindertageseinrichtungen und Tagespflege werden Familien bei ihrem natürlichen Recht zur Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder unterstützt. Dabei dürfen Elternbeiträge keine Zugangshürde zur Erziehung und Bildung darstellen.

Damit die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden bereits seit 1. April 2019 die Elternbeiträge für alle drei Kindergartenjahre vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) direkt an die Gemeinden. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit sind zu finden unter: https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Es setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.

Das Bayerische Krippengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 1. Januar 2017 geboren und bereits ein Jahr alt sind. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich. Dieser ist unter www.zbfs.bayern.de//familie/krippengeld/antrag/index.php erhältlich.

 

Buchungszeiten     

Die Eltern können mit dem Träger im Rahmen der Öffnungszeiten in der Buchungsvereinbarung die benötigte tägliche Buchungszeit für Bildung, Erziehung und Betreuung ihres Kindes in der Einrichtung vereinbaren. Die Buchungszeit gilt grundsätzlich für die Dauer eines Kindergartenjahres.

Buchungszeiten 0-3 Jahre (ab September 2023)

Buchungszeiten am Tag   

Kosten pro Monat/Jahr

bis 2 Stunden 110,00 € / Monat
2-3 Stunden 125,00 € / Monat
3-4 Stunden 140,00 € / Monat
4-5 Stunden 155,00 € / Monat
5-6 Stunden 170,00 € / Monat
6-7 Stunden 185,00 € / Monat
7-8 Stunden 200,00 € / Monat
8-9 Stunden 215,00 € / Monat

 

 

Buchungszeiten 3 Jahre bis zur Einschulung (ab September 2023)

Buchungszeiten am Tag   

 Kosten pro Monat/ Jahr 

4 Stunden 115,00 € / Monat
4-5 Stunden 130,00 € / Monat
5-6 Stunden 145,00 € / Monat
6-7 Stunden 160,00 € / Monat
7-8 Stunden 175,00 € / Monat
8-9 Stunden 190,00 € / Monat

Ermäßigung für Geschwisterkinder bei gleichzeitigem Besuch:
25,00 € / Monat für das 2. Kind
50,00 € / Monat für jedes weitere Kind
Regelkinder werden durch das Land Bayern mit 100,00 € bezuschusst.
Für Kinder unter 3 Jahren können die Eltern einen Antrag auf Krippengeld stellen.

 

Was ist uns in den Regelgruppen besonders wichtig?

Wir gestalten mit den Kindern einen abwechslungsreichen Kindergartenalltag, bei dem das Freispiel und die Projektarbeit einen Schwerpunkt bilden. Grundlage dafür ist der bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).

Uns ist es wichtig mit unterschiedlichen Angeboten die Neugierde und Motivation der Kinder zu wecken. Wir greifen die  Ideen, Fragen und Anregungen der Kinder auf und beziehen sie in die Planung mit ein.

Bei den täglichen Morgenkreisen und im freien Spiel fördern wir die Basiskompetenzen des Kindes.

Außerdem werden alle Bildungsbereiche des BEP umgesetzt:

  • Werteorientierung und Religiosität
  • Emotionalität, soziale Beziehungen und Konflikte
  • Sprache und Literacy
  • Mathematik
  • Naturwissenschaften und Technik
  • Umwelt
  • Informations- und Kommunikationstechnik, Medien
  • Ästhetik, Kunst und Kultur
  • Musik
  • Bewegung, Rhythmik, Tanz und Sport
  • Gesundheit

 

Was ist uns bei der Betreuung der unter Dreijährigen besonders wichtig?

Im Mittelpunkt des Kindergartenalltags steht die Entwicklung jedes einzelnen Kindes. Die Neugier und das Interesse jedes Kindes machen den gewohnten Alltag zum Erfahrungs- und Lernraum. Zusätzlich bieten wir den Kindern gezielte Angebote und Materialien an, die sie in ihrer Entwicklung stärken und unterstützen.

Unsere Schwerpunkte 

Ein großer und wichtiger Bestandteil in unserem Tagesablauf ist das Freispiel. In dieser Zeit werden sämtliche Entwicklungsbereiche der Kinder angesprochen und angeregt.
Die Kinder entscheiden im Freispiel selbst, wo, mit wem, was und wie sie spielen möchten. Hierbei lernen sie Rücksicht zu nehmen, eigene Ideen zu verwirklichen, Erlebnisse zu verarbeiten, Sozialverhalten zu üben, in Rollen zu schlüpfen und Konflikte richtig auszutragen.

Wir Erzieherinnen unterstützen und begleiten die Kinder bei ihren Aktivitäten. Wir beobachten, beraten, schlichten, trösten und stehen als Spiel- und Ansprechpartner immer zur Verfügung. Weiterhin fördern wir die Kinder in den Bereichen:

  • Musik
  • soziale Kompetenz
  • Grob-und Feinmotorik
  • Kreativität
  • Kognitive Entwicklungsbereiche
  • Sprache
  • Sauberkeitserziehung und Körperhygiene
  • Selbstständigkeit

 

Tagesablauf

Wie sieht ein gewöhnlicher Kindergartentag aus?

  • Bringzeit mit Freispiel
  • Sprachprogramm für die Vorschulkinder
  • anschließend Morgenkreis
  • Frühstückszeit
  • spezielle Vorschulprojekte
  • geplante Angebote in den einzelnen Gruppen
  • Zeit für Bewegung drinnen und draußen
  • warmes Mittagessen
  • individuelle Nachmittagsangebote mit Freispiel

Worauf achten wir beim Tagesablauf?

Unser Ziel ist es, zur körperlichen und geistigen Gesundheit der Kinder beizutragen. Dies ist uns bei bestimmten Aktivitäten im Tagesablauf von besonderer Bedeutung:

  1. Wir fördern eine gesunde Ernährung
    • Obstteller am Frühstückstisch
    • 1x monatlich „Gesundes Frühstück“ (von Eltern zubereitet)

Tischkultur und eine gemütliche Atmosphäre spielen eine große Rolle.

  1. Gezielte Vorschulförderung
    • tägliches Sprachprogramm nach „Küspert und Schneider“ für die Vorschulkinder
    • Projektarbeit mit den Vorschulkindern
    • Kooperation mit der Johannes-Petri-Grundschule
  1. Bewegung als Ausgleich

Viele Bewegungsmöglichkeiten bieten sich den Kindern am Klettergerüst und bei der freien Nutzung des Turnraumes an.

Täglich, fast bei jedem Wetter, gehen wir nach draußen in den Spielhof. Zusätzlich bieten sich an unserem Naturtag der Wald und die Natur in der näheren Umgebung als Lern- und Erlebnisräume an.