Inhaltsverzeichnis
1. Kontaktadressen
1.1 Anschrift der Einrichtung
1.2 Anschrift des Trägers
2. Kurzbeschreibung der Einrichtung
2.1 Standort
2.2 Räumlichkeiten
2.3 Die Kinder unserer Kita
2.4 Gesetzliche Grundlagen
3. Öffnungs- und Schließzeiten
4. Anmeldeverfahren
4.1 Aufnahmebedingungen
4.2 Anmeldung
5. Buchung/Beiträge
6. Pädagogische Leitlinien
6.1 Trägerleitbild
6.2 Pädagogisches Leitbild und Zielsetzung
6.3 Umsetzung der pädagogischen Leitlinien
7. Tagesablauf
8. Mitarbeiter
9. Unsere Qualität
9.1 Leistungen auf einem Blick
9.2 Partizipation/Mitspracherecht
9.3 Inklusion
9.4 Beschwerdeverfahren
9.5 Vorschule
9.6 Vorkurs Deutsch 240
9.7 Beobachtung und Dokumentation
9.8 Kooperation und Vernetzung
9.9 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
10. Übergänge gestalten
10.1 Familie/Kinderkrippe
10.2 Kinderkrippe/ Regelgruppe
10.3 Kindergarten/Schule
11. Elternbeirat
11.1 Zusammenarbeit mit den Eltern
11.2 Elternbeirat
1. Kontaktadressen
1.1 Anschrift der Einrichtung
Gemeindekindertagesstätte
Friedhofstraße 9
97727 Fuchsstadt
Tel.: 0 97 32 / 10 77
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Gemeinde Fuchsstadt
Kissinger Str. 37
97727 Fuchsstadt
Tel.: 0 97 32 / 26 64
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2. Kurzbeschreibung der Einrichtung
Unsere Kindertagesstätte wurde im Jahre 1888 gebaut und die Kinder sind von Ordensschwestern annähernd 100 Jahre lang betreut worden.
Seit der weltlichen Übernahme obliegt die Trägerschaft der Gemeinde Fuchsstadt, vertreten durch den 1. Bürgermeister und seinen Gemeinderäten.
1993 wurde unsere Kindertagesstätte saniert und erweitert, so dass 3 Regel -gruppen mit einer Aufnahmekapazität von je 25 Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren Platz finden.
Seit Januar 2012 hat sich unsere Einrichtung um eine Krippe erweitert, in der
14 Kinder ab 1 Jahr (in dringenden Ausnahmen, wie Berufstätigkeit usw.) auch darunter, betreut werden.
Das wunderschöne Außengelände bietet den Kindern vielfältige Möglichkeiten zum Spielen, Erforschen und um den Bewegungsdrang zu stillen.
Die Kinder besuchen bis zum Schuleintritt altersgemischte Regelgruppen im Alter von 2,6 - 6 Jahren.
Darüber hinaus bietet unsere Einrichtung eine Schulkind- und Ferienbetreuung für Kinder bis zum 12. Lebensjahr an.
Der bayerische Bildungs- und Erziehungsplan ist Grundlage unserer Einrichtung.
2.1 Standort
Unsere Kita liegt zentral im Ortskern von Fuchsstadt. Das Rathaus, die Grundschule, Kirche, eine Bank, Geschäfte für den täglichen Bedarf, ein Arzt und verschiedene Spielplätze sind gut zu Fuß erreichbar.
Die günstige Anbindung an die Autobahn ist ein weiterer Vorteil für Eltern, die entfernt berufstätig sind oder eine größere Stadt aufsuchen möchten.
2.2 Räumlichkeiten
Im Erdgeschoß befindet sich der Eingangsbereich mit einer großflächigen Glasfront, 3 Gruppenräume mit angrenzenden Intensivräumen,
sowie je 2 Kindertoiletten pro Gruppe. Außerdem steht uns eine Küche für hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Verfügung. Personaltoilette, Garderoben für die Kinder und das Büro ergänzen die Räumlichkeiten auf dieser Ebene.
Die Kinderkrippe mit Teeküche, Schlafraum und Sanitärbereich, sowie einer Abstellfläche für die Kinderwägen ist über den Haupteingang und dem Glasdurchgang zu erreichen.
Viele große Fenster, Parkettfußböden, helle Wandfarben, Holzmöbel und eine dezente Raumdekoration sorgen hier für ein sehr angenehmes Raumklima.
Die weiteren Gruppenbereiche sind abwechslungsreich ausgestattet,
z.B. mit Lese-, Puppen- und Kuschelecke, Kreativbereich zum Basteln und Malen, Bau- und Konstruktionsmaterial, Tischspiele und besondere Lernspiele zur individuellen Förderung von Kindern mit speziellen Defiziten.
Besondere Angebote zur Förderung der Grob- und Feinmotorik bieten ein Klettergerüst und eine Werkbank in den Gruppenräumen sowie das Bällebad im Turnraum.
Zum Bällebad gelangt man über eine historische Holztreppe, die noch aus dem Jahre 1888 stammt. Neben dem Turnraum, der über eine Außentreppe als Notausgang verfügt, sind im Dachgeschoss das Personalzimmer, die Gästetoilette mit Duschbereich und 2 Abstellräume untergebracht.
Über einen Zugang gelangt man in das Rot-Kreuz-Heim, welches wir bei Bedarf für Elternveranstaltungen nutzen können.
Der Chorproberaum und ein Toilettenbereich für die Vereine sind angrenzend zu erreichen und eine weitere Treppe führt als Notausgang nach unten ins Freie.
Im Außenbereich steht uns ein sehr großes Areal zur Verfügung. Eine gepflegte Rasenfläche, schattenspendende Bäume und Sträucher runden unsere grüne Oase ab.
Ein überdachter Bereich, der ebenfalls als Sonnenschutz dient, wird zum Essen, Spielen oder für Angebote im Freien genutzt.
Viel Raum für Bewegung finden die Kinder außerdem bei der Nutzung von:
Aber auch die Rückzugsmöglichkeiten in den naturbelassenen Ecken werden von den Kindern gerne angenommen.
Durch die Vielseitigkeit unserer Gartenanlage erleben die Kinder eine abwechslungsreiche Tagesgestaltung, die wir durch den Besuch des angrenzenden Gemeindespielplatzes noch variabler gestalten können.
Für die Kinderkrippe steht ein separater Außenbereich mit Spielhaus, Sandkasten mit Markise, Rutsche und Fahrgeräten auf einem gedämmten Untergrund zur Verfügung.
Fahrzeuge für die Kinder, Sandspielsachen usw. werden in einem großen Gartenhaus aufbewahrt.
2.3 Die Kinder unserer Kita
Unsere Kita besteht, wie schon erwähnt, aus vier Gruppen. Die Aufnahmekapazität unserer Einrichtung beläuft sich auf 75 Regelkinder im Alter von 3 – 6 Jahren und 14 Kinder unter 3 Jahren.
Das Einzugsgebiet unserer Kita bezieht sich vornehmlich auf die Gemeinde Fuchsstadt.
Fuchsstadt ist ein ruhig gelegener Ort im Saaletal mit naheliegender Autobahnanbindung. Die gute Infrastruktur und die Erschließung weiterer Neubaugebiete nutzen viele junge Eltern als Anreiz, sich hier mit ihren Kindern niederzulassen.
2.4 Gesetzliche Grundlagen
Das Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ( BayKiBiG) mit Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG), Bundeskinderschutzgesetz (SGB VIII), UN Konvention ist Grundlage unserer pädagogischen Einrichtung.
Die Kinder sind in der Kommunalen Unfallversicherung Bayern nach 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO versichert. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Bei Erkrankung eines Kindes findet das Infektionsschutzgesetz 34 Abs. 5 Satz 2 Anwendung.
Nur allergisch oder chronisch erkrankte Kinder erhalten in unserer Einrichtung anhand einer schriftlichen, ärztlichen Verordnung - nach Absprache mit Eltern und deren Unterschrift, Arzt, Träger und pädagogischem Fachpersonal - die notwendige Versorgung.
Schutz von Kindern
Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (vgl. § 1 SGB VIII).
Vorrangig liegt der Schutz eines Kindes oder eines jungen Menschen in der Verantwortung der Eltern, jedoch muss das gesunde Aufwachsen von Kindern als allgemeine Aufgabe in der Gesellschaft gesehen werden. Mit Einführung des § 8a SGB VIII zum 01.10.2005 wurde der Schutz bei Kindeswohlgefährdung konkretisiert und aufgewertet. So kommt unserem Kindergarten eine besondere Rolle der Beobachtung und Dokumentation zu.
Sollte das Wohl des Kindes gefährdet sein, obliegt uns die Kontaktaufnahme mit Eltern und zuständigen Behörden.
Unser Träger, die Gemeinde Fuchsstadt, hat diesbezüglich am 04.07.2013 dem Jugendamt Bad Kissingen eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
3. Öffnungs- und Schließzeiten
Der Kindergarten ist geöffnet:
Montag bis Donnerstag von 07:15 Uhr – 16.30 Uhr
Freitag von 07:15 Uhr – 14:00 Uhr
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir, dass bis 09:00 Uhr alle Kinder anwesend sind, damit die Türe abgeschlossen werden kann. Nur in besonderen Fällen, z. B. Arztbesuch etc., wird die Türe zwischendurch geöffnet.
Unsere Gesamtschließzeit beläuft sich auf ca. 17 Tage im Kindergartenjahr.
Hierzu gehören 2 Wochen Sommerferien (Ende August/Anfang September), Weihnachten, Fasching und der Brückentag nach Fronleichnam.
4. Anmeldeverfahren
4.1 Aufnahmebedingungen
Aufnahmealter: 1.0 Jahre bis Schulpflicht
Zudem besteht die Möglichkeit der Schulkind- und Ferienbetreuung.
Versicherungsschutz:
Die Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO versichert. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
4.2 Anmeldung
Jeweils im März/April führen wir in unserer Kita eine Anmeldewoche durch.
Der Zeitpunkt hierfür ist dem Gemeindeblatt zu entnehmen.
Für alle Eltern, deren Kind noch nicht unsere Einrichtung besucht, findet im Vorfeld ein Infoabend „Rund um die Anmeldung“ mit einem Rundgang durch den Kindergarten statt.
Die Eltern können für das folgende Kindergartenjahr ihr Kind anmelden und nach telefonischer Rücksprache mit der Kita-Leitung einen Termin vereinbaren. Im gemeinsamen Gespräch mit den Eltern erklärt die Leitung die Anmeldeformulare und unsere Broschüre mit der Kindergartenordnung „Der Kindergarten stellt sich vor“.
Bislang konnten wir allen Kindern das Recht auf einen Kindergartenplatz ermöglichen.
Die angemeldeten Kinder haben die Möglichkeit, nach Absprache mit der Gruppenleitung in den Kindergartenalltag hinein zu schnuppern. Bei den Kleinsten können die Eltern den Eingewöhnungsprozess so lange begleiten, bis sie sich an die neuen Bezugspersonen und den Kita-Alltag gewöhnt haben.
Uns ist es wichtig, sowohl für Eltern als auch für Kinder, diesen neuen Lebensabschnitt mit seinen vielseitigen Anforderungen so angenehm wie möglich zu gestalten.
Ein neues Erfahrungsfeld öffnet sich dem Kind:
5. Buchung / Beiträge
Die Buchungs- und Betreuungsverträge werden jährlich im März/April für das folgende Kindergartenjahr von den Eltern neu gebucht und abgeschlossen.
Buchungen und Kosten 0-3 Jahre
Buchungszeiten am Tag |
Kosten pro Monat |
bis 2 Stunden |
90,00 € |
2 – 3 Stunden |
100,00 € |
3 – 4 Stunden |
110,00 € |
4 – 5 Stunden |
120,00 € |
5 – 6 Stunden |
130,00 € |
6 – 7 Stunden |
140,00 € |
7 – 8 Stunden |
150,00 € |
8 – 9 Stunden |
160,00 € |
+ Spielgeld |
3,50€ |
Buchungen und Kosten 3 Jahre bis Einschulung
Buchungszeiten am Tag |
Kosten pro Monat |
4 Stunden |
95,00 € |
4 – 5 Stunden |
105,00 € |
5 – 6 Stunden |
115,00 € |
6 – 7 Stunden |
125,00 € |
7 – 8 Stunden |
135,00 € |
8 – 9 Stunden |
145,00 € |
+ Spielgeld |
3,50 € |
Regelkinder (3 – 6 Jahre) haben eine Mindestbuchungszeit von 4 Stunden.
Diese ist in der Kernzeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr festgelegt. Darüber hinaus können weitere Stunden gebucht werden.
Besuchen zur gleichen Zeit zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie den Kindergarten wird eine Ermäßigung für das zweite Kind in Höhe von 20,00 € pro Monat gewährt und für das 3. Kind fällt nur das Spielgeld an.
Die Beiträge (siehe Buchungsvertrag) sind grundsätzlich für 12 Monate zu entrichten und werden durch Einzugsermächtigung monatlich eingezogen.
Elternbeiträge sind auch im Falle von behördlich angeordneten Betretungs- und Betreuungsverboten zu entrichten.
Kündigungen sind nur aus zwingenden Gründen (z. B. Wegzug) möglich und müssen schriftlich erfolgen.
Bankverbindung: Raiffeisenbank Hammelburg, IBAN: DE79 7906 2106 0001 815199
6. Pädagogische Leitlinien
6.1 Trägerleitbild
Das Leitbild des Trägers orientiert sich daran, pädagogische Arbeit zu ermöglichen und dem Kind die Chance zu geben ein selbstbestimmendes, sensibles, handlungsfähiges Mitglied unserer Gesellschaft zu werden, das die demokratischen Leitlinien anerkennt und praktiziert. Die Umsetzung des pädagogischen Anspruchs soll sich in unseren Leistungen widerspiegeln.
6.2 Pädagogisches Leitbild und Zielsetzung
Unser Kindergarten ist ein Treffpunkt für soziales und demokratisches Miteinander.
Das einzelne Kind mit seinen Stärken und Schwächen anzunehmen und individuell zu begleiten, prägen das Leitbild unserer Einrichtung.
F örderung | Wir holen das Kind da ab, wo es steht, fördern das ganzheitliche Lernen mit allen Sinnen und führen es zur Schulreife. |
U msetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes | Bei der Gestaltung unserer täglichen Förderangebote achten wir darauf, den BEP umzusetzen. |
S elbstkompetenz | Unser Ziel ist es, das Kind in seiner Persönlichkeit zu stärken. Er lernt seine Meinung zu vertreten, seine Schwächen zu akzeptieren und sich seiner eigenen Fähigkeiten und Bedürfnisse bewusst zu werden. |
C hristliche Werte weitergeben | Die christlichen Werte der Nächstenliebe, Dankbarkeit, Zufriedenheit oder dass jedes Kind ein einzigarties und wertvolles Geschöpf Gottes ist, sind das Fundament unserer pädagogischen Arbeit. Im Laufe eines Kindergartenjahres legen wir besonderen Wert auf die christlichen Feste (z.B. Weihnachten und Ostern) und gestalten dazu mit den Kindern Gottesdienste. Darüber hinaus leben wir als Vorbild den Kindern christliche Werte vor, z.B. liebevoller Umgang miteinander. |
H inhören | Bedürfnisse und versteckte Botschaften versuchen wir wahrzunehmen, indem wir uns Zeit nehmen für das Gespräch, aktiv zuhören und alle Anliegen ernst nehmen. |
T ransparenz | Um unsere Arbeit mit den Kindern transparent zu machen, haben wir im Flur eine große Wochenplantafel. Dort können die Eltern die Planung der Woche, Aktionen ... sehen. Außerdem erstellt jede Gruppe einen Wochenrückblick. |
E rnst nehmen | Wünsche und Probleme aller Personen werden ernst genommen und im Rahmen unserer Möglichkeiten wird darauf eingegangen. Wir schaffen einen Rahmen, indem das Kind Selbstbewusstsein, Verantwortungsbewusstsein und Selbständigkeit entwickeln kann. |
R espekt | Unser Miteinander soll von Toleranz und Akzeptanz geprägt sein. In der Begegnung mit anderen Religionen, Kulturen und Lebensformen achten wir auf einen respektvollen Umgang. |
K ommunikation | Kommunikation mit Kindern, Eltern, Elternbeirat, Träger usw. ist uns sehr wichtig. |
I ndividualität | Jedes Kind ist einzigartig! Unsere Kinder haben die Möglichkeit, sich zu einer eigenen Persönlichkeit zu entfalten. |
N atur | Durch häufige Spaziergänge und Naturerfahrungen, z.B. Waldwoche, werden die Kinder an eine achtsame Werthaltung gegenüber ihrer Umwelt und der Natur herangeführt. |
D okumentation | Um die Entwicklungsprozesse kontinuierlich wahrnehmen und dokumentieren zu können, werden regelmäßig Beobachtungsbögen erstellt. |
E lternbeirat und -infos | In einem positiven Vertrauensverhältnis zu unseren Eltern sehen wir eine der wichtigsten Grundlagen in der pädagogischen Arbeit am Kind. |
R esilienz | Durch die Förderung des Selbstbewusstseins, der Selbständigkeit und des Sozialverhaltens erziehen wir die Kinder zu widerstandsfähigen Menschen. |
G emeinschaft | Gemeinsam sind wir stark und mutig. Die Gemeinschaft führt uns zum Ziel. |
A ngenommen sein | Die Grundlage für unsere Arbeit ist, dass sich ihr Kind bei uns angenommen und wohl fühlt. |
R egeln | Hier handeln wir nach dem Grundsatz: So viele Regeln wie nötig und so wenig Regeln wie möglich. Denn Regeln und Grenzen geben Sicherheit und Geborgenheit. Kinder brauchen nicht mehr Grenzen, sondern vielmehr Führung, Verlässlichkeit und liebevolle Fürsorge, kurz: sie brauchen gute Autorität. |
T eam | Wir in unserer Gemeindekita nutzen die Stärken der Mitarbeiter, die sich unter anderem durch Kreativität, Musik, Sprache und Freude an Bewegung auszeichnen. Diese Fähigkeiten setzen wir im Lernen mit den Kindern um. |
E ngagement | Wir sind uns der Verantwortung gegenüber dem Kind und dessen Familie bewusst und arbeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten familienergänzend und -unterstützend. Eltern und Kind sollen sowohl Hilfe erfahren, als auch größtmögliche Hilfe zur Selbsthilfe erhalten. |
N eue Wege | Der Anbau für die Kleinkindgruppe eröffnet uns neue Möglichkeiten, die unter 3-Jährigen zu betreuen und zu fördern. Unsere Arbeit im Kindergarten führt zu einem fließenden "Neuen Weg" - zum Übergang in die Grundschule. |
6.3 Umsetzung der pädagogischen Leitlinien unserer Kita
Unser Alltag mit den Kindern sowie unsere Ziele orientieren sich am Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan wie folgt:
Elementare Musik ist nie Musik allein, |
7. Tagesablauf
7:15 Uhr – 8:00 Uhr
8:30 Uhr
9:00 Uhr
9:30 Uhr – 11:30 Uhr
Gruppenübergreifende Angebote:
11:30 Uhr – 12:30 Uhr
12:30 Uhr - 13:30 Uhr
13:30 Uhr – 16.30 Uhr
8. Mitarbeiter
Unser Team setzt sich aus 6 Erzieherinnen und 6 Kinderpflegerinnen zusammen. Desweiteren beschäftigen wir an drei Tagen eine Helferin aus dem Bereich der Lebenshilfe.
Zeitweise geben wir Praktikanten in unserem Haus im Rahmen ihrer Schul- und Berufsausbildung die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln. Fast jährlich absolviert eine Praktikantin im sozialpädagogischen Seminar ihre Ausbildung bei uns im Kindergarten.
Für die Instandhaltung des Gebäudes und die Gartenpflege werden Gemeindearbeiter eingesetzt.
Drei Raumpflegerinnen sind für die Sauberkeit und Hygiene im Innenbereich verantwortlich.
9. Unsere Qualität
9.1 Leistungen auf einen Blick
9.2 Partizipation/Mitspracherecht
Jedes Kind ist von Grund auf neugierig und zeigt Interesse an seiner Umwelt. Diese Erkenntnis nehmen wir in den Regelgruppen als Basis um in Kinderkonferenzen und durch Beobachtung Themen unter Beteiligung der Kinder aufzugreifen, die wir gemeinsam unter Berücksichtigung des BEP erarbeiten.
Bei der Gestaltung der ausgewählten Projekte kann jedes Kind durch gemeinsame Gesprächskreise mitwirken und, unter Büchern, Liedern, kreativem Tun, naturwissenschaftlichen Erkundungen, Exkursionen, Arbeitsabläufen usw., seine Auswahl treffen, worüber alle Kinder dann demokratisch entscheiden. In diesem Prozess fühlen sich unsere Kinder wertgeschätzt und erleben sich als wichtigen Bestandteil in der Gemeinschaft, den wir unterstützend begleiten. Kinder lernen sich zu äußern, Probleme und Wünsche anzusprechen und mit zu entscheiden. Weiterhin lernen Sie auch den anderen mit seinen Wünschen und Problemen zu akzeptieren und zu respektieren. Jede Meinung zählt.
In der Kleinkindergruppe können die Kinder auf Grund ihres Alters zur Gestaltung des Alltags weniger beitragen.
9.3 Inklusion als Menschenrecht
Das Wort stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Mit ein beziehen“.
Im Jahr 2007 wurde die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland verankert.
„Alle Kinder sollen gemeinsam lernen können unabhängig von individuellen Fähigkeiten und sozialer oder kultureller Zugehörigkeit“.
Wir nehmen alle Kinder auf, mit und ohne Handicap.
Wir geben jedem Kind die Chance in seinem eigenen Tempo lernen zu können. Wir fördern die Einzigartigkeit der Kinder, indem wir sie annehmen, wie sie sind.
Wir zeigen uns als Vorbilder, damit unsere Kinder möglichst vorurteilsfrei aufwachsen können. Hierunter verstehen wir Einzelangebote mit diesem Kind, in dem mit besonderen Materialien oder Büchern gearbeitet wird.
Ein Mensch in seiner Eigenheit unterstützt und angenommen, wird ein glücklicher Mensch werden.
9.4. Beschwerdeverfahren
Beschwerden, ganz egal von wem sie kommen, sind in der Regel kein Thema, mit dem sich Menschen gerne auseinandersetzen. Diese gibt es von den Kindern recht häufig. Hinter jeder dieser Beschwerden gibt es ein Anliegen oder Bedürfnis, das es heraus zu finden gilt.
Um die Bedürfnisse und Anliegen von Kindern bewusst wahrzunehmen, müssen wir sie zum Ausgangspunkt pädagogischen Handelns machen. Dies beinhaltet Absprachen über Regeln und Verhaltensweisen mit dem Kind oder den Kindern.
Daher unterstützen wir die Kinder sich zu äußern, ihre Probleme mitzuteilen, zu sagen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, von anderen Kindern oder auch von Erwachsenen.
Unsere Kinder können sich bei ihren Freunden, Eltern oder dem pädagogischen Personal beschweren.
Unser Beschwerdeverfahren gliedert sich in drei Punkte auf:
Voraussetzung dabei ist für uns, dass Regeln eingehalten und Grenzen nicht überschritten werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich bei unserem lösungsorientiertem Ansatz auch neue Regeln ergeben können, die sich besser bewähren.
9.5 Vorschule
Im letzten Jahr vor dem Schuleintritt werden unsere Kinder als Gruppe zusammengenommen.
Unsere Hexe Wackelzahn führt die Kinder in die Welt der Buchstaben und Laute. Hier verwenden wir das Würzburger Modell: „Hören, Lauschen, Lernen“.
Im Wackelzahntreff, der 2mal pro Woche stattfindet, erfahren die Kinder in speziellen Angeboten (Gespräche, Blattgestaltungen, Experimente,Bilderbuchbetrachtungen usw.) und in unterschiedlichen Projekten mehr über interessante Themen der Welt. Einen Schwerpunkt bildet die Mathematik.
Wir befassen uns mit gesunder Ernährung und lernen mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit sinnvoll und sorgsam mit Ressourcen umzugehen. Besondere Highlights (Besuche bei der Polizei, dem Zahnarzt, der Bücherei etc.) ergänzen das Vorschulangebot.
Wir arbeiten mit Arbeitsblättern und lernen durch praktische Übungen.
Als erweitertes Angebot bieten wir am Nachmittag Englisch an.
9.6 Vorkurs Deutsch 240
Um die Sprachentwicklung bei den Kindern mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf weiter zu fördern, bieten wir und die Grundschule im Rahmen des Vorkurses Deutsch 240 für diese Kinder eine zusätzliche Förderung an.
Laut Empfehlung des Staatsinstitutes für Frühpädagogik verwenden wir die Beobachtungsbögen „Seldak“ und „Sismik“. Alle Regenbogenkinder werden im Oktober / November von ihrer Gruppenleitung getestet und der Summenwert ermittelt.
Stellen wir fest, dass ein Kind einen erhöhten Handlungsbedarf in Bezug auf die Sprachkompetenz aufweist, wenden wir uns an die Eltern.
Im Rahmen der arbeitsteiligen Kursdurchführung tauschen sich die jeweils zuständige pädagogische Fachkraft der Kindertageseinrichtung und die Lehrkraft der Grundschule über ihre Beobachtungen der sprachlichen Lern- und Entwicklungsprozesse des jeweiligen Kindes regelmäßig aus und stimmen für eine optimale Förderung das weitere pädagogische Vorgehen aufeinander ab.
Die Eltern können sich über den sprachlichen Entwicklungsverlauf ihres Kindes fortlaufend informieren. Die Einwilligung der Eltern ermöglicht eine partnerschaftliche Kooperation und den Austausch aller Beteiligten über das Kind.
Nach Vorgabe beginnt der Vorkurs im vorletzten Kindergartenjahr vor der Einschulung im Februar mit den Regenbogenkindern, die Grundschule beteiligt sich zu Beginn des letzten Kindergartenjahres als Partner.
Hier übt eine Lehrkraft mit den Kindern und spielerisch lernen diese gemeinsam in einer Kleingruppe Gespräche zu führen, machen Wortspiele und erweitern dabei ihren Wortschatz. Grammatikalische Fähigkeiten werden verbessert und die Begriffsbildung erlernt.
Ergänzend wird in den einzelnen Gruppen, in denen sich Vorkurskinder befinden, gezielt die Sprache durch den Einsatz von Bilderbüchern, Bildkarten, freies Erzählen, Erlernen von Liedtexten, Fingerspielen und Reimen erlernt bzw. verbessert.
So wird den Kindern die bestmögliche Starthilfe für den Schulanfang gegeben.
9.7 Beobachtung und Dokumentation kindlicher Entwicklung
Um die kindliche Entwicklung richtig beobachten und beurteilen zu können, ist der regelmäßige Austausch mit Eltern, Kolleginnen und gegebenenfalls Fachkräften (aus anderen Institutionen) sehr wichtig für uns.
Formen und Methoden
Beobachtungen finden während des Freispiels und bei gezielten Angeboten statt. Soziales und emotionales Verhalten werden in der Gruppe wahrgenommen, während z. B. kognitive Fähigkeiten im gezielten Angebot beobachtet werden.
Dokumentation
Für jedes Regelkind wird der Beobachtungsbogen „Perek“ geführt, in dem soziale, emotionale, sprachliche, motorische, mathematische und kognitive Entwicklung dokumentiert wird. Speziell für die Sprachentwicklung wird zusätzlich der "Seldak-" bzw. "Sismik-"Bogen angelegt. In der Kinderkrippe werden die Sprachbeobachtungsbögen Liseb 1 und 2 verwendet.
9.8 Kooperation und Vernetzung
Kooperation und Vernetzung mit anderen Stellen zählen heute zu den Kernaufgaben von Kindergärten. Sie ermöglichen unerlässliche Hilfestellungen bei der Entwicklung unserer Kinder.
Die Kooperation mit der Schule ist uns ein wichtiges Anliegen. Im regelmäßigen Austausch mit den Pädagogen der Johannes-Petri Mittelschule und den Leitungen der Kitas Langendorf, Elfershausen, Machtilshausen und Fuchsstadt werden Schulbesuche und Angebote zur Schulreife erörtert, um so den Kindern einen fließenden Übertritt in die Schule zu ermöglichen.
Es wird ein Kooperationskalender erarbeitet, der genau festlegt, welche Ziele der Kooperationsarbeit geplant sind.
Weiterhin findet jährlich, meist im Januar ein gemeinsamer Vorschulelternabend statt, der über die Einschulung und Kooperation informiert.
Seit März 2017 gibt es einen verbindlichen Kooperationsvertrag zwischen Träger, Schule und Kindergarten.
In unserer Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Gemeinde sind wir mit der Kirche, der Schule, der Lebenshilfe und der Geschäftswelt Fuchsstadts vernetzt. Wir achten darauf, unsere Produkte vor Ort oder regional zu kaufen.
Außerdem haben wir engen Kontakt zu den örtlichen Vereinen, z.B. dem Sportverein, der Musikkapelle, dem Chor und dem Obst- und Gartenbauverein. Dieser kommt einmal im Jahr zum Grillen in den Kindergarten und wir bereichern den alljährlichen „Tag des Baumes“ mit Liedern und Gedichten. Wichtig ist uns auch die Zusammenarbeit mit der freiwilligen Feuerwehr. Der Kinder- und Jugendbeauftragte ermöglicht den Kindern einen Vormittag mit Übungen, Spielen und Informationen zur Brandschutzerziehung.
Auch die Verbindung mit den Fachdiensten, dem Jugendamt, der Frühförderung, Logo-, Ergo- und Sprachtherapeuten ist Teil unserer Kooperation.
Die Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen findet nur mit Absprache und Einverständnis der Erziehungsberechtigten statt.
9.9 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Um die Qualität in unserer Einrichtung zu sichern, findet in unserem Haus einmal pro Woche eine Teamsitzung zur Reflexion, Austausch und Fallbesprechung statt. Da uns die Meinung unser Eltern sehr am Herzen liegt und wir großen Wert auf enge Zusammenarbeit legen, befragen wir sie in regelmäßigen Abständen (z.B. in Umfragen oder an Elterntreffs) zu unterschiedlichen Belangen in unserem Haus (z.B. Öffnungszeiten, gesunde Ernährung, allgemeine Zufriedenheit, unsere pädagogische Arbeit . . .)
Wir sind stets offen für Wünsche, Anregungen, Lob als auch für Kritik. Treten dadurch Abweichungen und Veränderungen zu unserer bestehenden Konzeption auf, wird diese von uns überarbeitet und erneuert. Alle Mitarbeiter unseres Kindergartenteams bilden sich regelmäßig fort um neue Erkenntnisse zu gewinnen und ihren Wissensstand zu erweitern.
Für die individuelle Mitarbeiterförderung steht die Leitung des Kindergartens jederzeit für die Kollegen zu einem vertraulichen Mitarbeitergespräch zur Verfügung.
Qualität kann überall da entstehen,
wo viele Menschen ihr vielschichtiges Wissen einsetzen,
um etwas zu bewegen.
10. Übergänge gestalten
10.1 Familie/Kinderkrippe
Eine gelungene Eingewöhnungszeit bildet das Grundgerüst der Beziehung zwischen Kind und Erzieher. Erst dann, wenn das Kind Vertrauen zu seiner neuen Bezugsperson gefunden hat und sich in seiner neuen Umgebung wohlfühlt, fällt die Trennung von den Eltern leichter. Deshalb ist es erforderlich, dass Eltern aktiv am Eingewöhnungsprozess teilhaben.
Angelehnt an das Berliner Eingewöhnungsmodell beginnen wir mit drei Schnuppertagen. Für jeweils 1 bis 1,5 Stunden bleibt das Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Gruppenraum.
So können dort erste Erfahrungen mit dem neuen Umfeld, dem Spielmaterial und anderen Kindern gemacht werden. Zudem kommt es zu ersten Annäherungen mit den neuen Erziehern. Hier bleibt auch Zeit für Austausch und Fragen der Eltern.
Schrittweise vollzieht sich dann die Trennung von den Eltern (bis das Kind schließlich von sich aus auf sein neues Umfeld zugeht). Wichtig ist uns, dass zu Beginn der Eingewöhnung die Verweildauer ohne Eltern nicht zu lange ist, um eine Überforderung des Kindes zu vermeiden.
Auch legen wir Wert auf Individualität und Flexibilität. Jedes Kind soll die Zeit bekommen, die es benötigt. Während dieser Übergangszeit von der Familie in die Krippe ist der tägliche Austausch mit den Eltern besonders wichtig, um das Kind in dieser für ihn bedeutenden Zeit individuell zu begleiten.
10.2 Krippe/Regelgruppe
Zwischen 2,6 bis 3 Jahren vollzieht sich der Übergang von der Krippen- in die Regelgruppe. Wann ein Kind in die Gruppe wechselt, machen wir zum einen von der jeweiligen Entwicklung, zum anderen vom Platzangebot in der Gruppe abhängig.
Das bedeutet für uns zuerst eine Absprache mit den Eltern. Durch regelmäßige Kontakte zu den Regelkindern und deren Erzieher, verläuft der Übergang meist problemlos, auch durch die Nachmittagsbetreuung in der Regelgruppe.
Wenn die Zeit des Wechsels naht, können die Sternchen über einen festgelegten Zeitraum in die Regelgruppe hinein schnuppern und sich dort langsam eingewöhnen.
Auch hier achten wir auf Individualität. Zu jeder Zeit besteht die Möglichkeit in die Kleinkindgruppe zurück zu kehren, um einer Überforderung vorzubeugen.
Ein Austausch mit den Eltern und den neuen Bezugserziehern ist von Vorteil, um diese neue Phase des Kindes behutsam zu gestalten. In der Regel verläuft der Übergang fließend.
10.3 Kindergarten/Schule
Dank unserer sehr guten Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Johannes-Petri-Schule in Langendorf, erleben die Vorschulkinder den Schulalltag hautnah.
Wir besuchen sowohl die Ganztagsschule in Langendorf als auch den Unterricht und die Lehrkraft der Fuchsstädter Schule. So erhalten die Kinder Einblick in zwei unterschiedliche Schulformen.
Im Zuge unserer Kooperationsarbeit liegt ein jährlicher Kooperationskalender vor. Dieser beinhaltet unter anderem einen Informationselternabend, der in der Schule stattfindet, und gemeinsam von Lehrern und Erziehern der Sprengelkindergärten zusammengestellt und ausgeführt wird. Hier erhalten die Eltern erste Informationen über die Einschulung, Neuerungen und Kooperation.
Ebenso sind die Termine und der Ablauf für die Lehrerbesuche in den Kindergärten festgelegt und der Ablauf mit uns abgesprochen. Der Vorkurs Deutsch 240 und die Schuleinschreibung sind Bestandteil des Kalenders.
11. Elternarbeit
11.1 Zusammenarbeit mit den Eltern
Kindertagesstätten sind familienergänzende und familienunterstützende, aber nicht familienersetzende Institutionen.
Basis der Erzieher-Elternbeziehung ist ein offener und vertrauensvoller Umgang miteinander.
Wir bieten den Eltern vielseitige Möglichkeiten an unserem KiTa-Alltag und Veranstaltungen teilzunehmen und mitzuhelfen.
Unsere Kooperation mit den Eltern ergänzt sich durch:
Die Erziehung von Kindern ist eine kreative Aufgabe, doch sie ist eher eine Kunst als eine Wissenschaft.
Unsere jährliche Elternbefragung im Juni bietet den Eltern die Möglichkeit, Wünsche, Anregungen und Kritik anonym zu äußern.
Diese ermöglicht dem pädagogischen Personal, dem Träger, sowie dem Elternbeirat einen weiteren Orientierungspunkt, um mit den Eltern in Kontakt zu bleiben und mögliche Eckpunkte neu zu definieren.
11.2 Elternbeirat
Unser Elternbeirat setzt sich aus dem Vorstand und seinen Beiräten (je nach angemeldeten Kindern 6-8 Personen) zusammen.
Der Elternbeirat wird jährlich im Herbst für das laufende Kindergartenjahr gewählt.
In gemeinsamen Treffen mit Erziehern und Träger werden z.B. Anregungen von Eltern und personelle Veränderungen erörtert. Gemeinsame Aktionen, wie der Ausflug in den Tierpark, Martinszug, Sommerfest usw. plant und organisiert der Elternbeirat.
Art. 14 BayKiBiG: Zusammenarbeit mit den Eltern
(1) 1Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. 2Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.
(2) 1Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. 2Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.
(3) Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.
(4) Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.
(5) Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben.