Schutzkonzept

Kinderschutzkonzept

Gemeindekindergarten
Friedhofstraße 9
97727 Fuchsstadt


Gliederung:

  1. Einleitung 
  2. Umgang mit konkreter Gefährdung §8a SGB VIII/Art. 9b BayKiBiG 
  3. Umgang mit einem erhöhten Entwicklungsrisiko
  4. Umgang mit Risikofaktoren und Krisen
  5. Präventive Maßnahmen 
  6. Umgang mit Grenzüberschreitungen von pädagogischen Kräften 
  7. Beteiligungsverfahren – Partizipation 
  8. Beschwerdemöglichkeiten
  9. Adressliste Fachstellen 


1. Einleitung

Das einrichtungsspezifische Schutzkonzept ist eine wichtige Ergänzung zur bestehenden Konzeption. Die pädagogischen Grundlagen des Leitbildes sind maßgeblich für das Handeln der Mitarbeiter*innen und die Umsetzung der pädagogischen Praxis im Kindergartenalltag.

Das Schutzkonzept ist ein wichtiges Instrument, dieser Aufgabe gerecht zu werden.

Ein großes Augenmerk beim Schutz der Kinder liegt auf der Vorbeugung von Übergriffen und Situationen, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist.

Das vorliegende Kinderschutzkonzept dient ebenso als Arbeitshilfe und stellt einrichtungsspezifische Besonderheiten bzgl. dem Kinderschutz dar. Es soll die Mitarbeiter*innen sensibilisieren und ihnen die Handlungsbasis geben, um Verletzungen des Kindeswohls anzusprechen und darauf zu reagieren. Das Schutzkonzept zielt darauf ab, einen sicheren Raum für Kinder, Eltern, Mitarbeiter zu schaffen. Handlungssicherheit zu geben und verbindliche Schutzvereinbarungen zu verankern.

Der Schutz der uns anvertrauten Kinder hat bei uns oberste Priorität. Unser Team bemüht sich zu ihrem Schutz um eine Kultur des Hinschauens, um wirkungsvolle Prävention und entschlossene Intervention bei Verdachtsfällen. Es ist eine wichtige Grundlage für unser professionelles Handeln.

2. Umgang mit konkreter Gefährdung §8aSGB VIII/Art.9b BayKiBiG

Auslöser der Wahrnehmung des Schutzauftrags nach S 8a SGB VIII sind "gewichtige Anhaltspunkte” für die Gefährdung des Wohls eines Kindes.

Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind sowohl Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder als auch Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährden. Das gilt unabhängig davon, ob sie durch eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten Dritter bestehen.

Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung lassen sich grundsätzlich unterscheiden in:

  • körperliche und seelische Vernachlässigung,
  • seelische Misshandlung,
  • körperliche Misshandlung und
  • sexuelle Gewalt

Durch tägliche Beobachtungen lassen sich Gefährdungen erkennen und werden von den jeweiligen Fachkräften dokumentiert.

Besteht ein Verdacht, wird als erster Schritt die Leitung informiert. Diese nimmt Kontakt zum Träger (Bürgermeister) auf. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen entschieden.

  1. Bei Verdacht einer geringen Gefährdung wird von der zuständigen Fachkraft zeitnah ein Gesprächstermin mit den Eltern vereinbart. Dieses Gespräch ist durch die Eltern zwingend wahrzunehmen. Inhalt des Gesprächs ist nicht nur die Gefährdungseinschätzung, sondern auch diverse Hilfsangebote. Bei nicht Wahrnehmen des Termins oder Verweigerung der Hilfsangebote, wenden wir uns an das Jugendamt Bad Kissingen, die uns mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft unterstützen können.
  1. Haben wir einen Verdacht mittlerer Gefährdung, gibt es drei Schritte.

Das gesamte Team wird über die Situation informiert und dazu angehalten Beobachtungen zu dokumentieren und an die Leitung weiterzuleiten. Weiter notwendig sind die sofortige Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft, ein zwingendes Gespräch mit den Eltern bezüglich der Gefährdungseinschätzung und weiterer Hilfsangebote.

Aus diesen drei Schritten leitet sich das weitere Vorgehen ab. Ist das Elterngespräch erfolgt und lassen sich sichtbare Veränderungen erkennen, die zu einer Reduktion der Verdachtsmomente führen, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wurde das Gespräch abgelehnt oder hat es zu keiner Veränderung geführt bzw. haben sich die Eltern keine Hilfen geholt, gehen wir von einer hohen Gefährdung aus. In diesem Fall informieren wir umgehend die Kita- Aufsicht und das Jugendamt Bad Kissingen.

  1. Gibt es ein hohes Verdachtsmoment, informieren wir das gesamte Team, beziehen wir die Kita-Aufsicht mit ein und fordern die Eltern im Gespräch auf, sich beim Jugendamt um Unterstützung zu bemühen.

Greifen diese Punkte nicht, informieren wir das Jugendamt und setzen die Eltern hierüber in Kenntnis.

Dokumentation (mögliche) Kindeswohlgefährdung

Beobachtungsbogen in Bezug auf §8a SGB VIII

Datum des Ereignisses:

Name des Kindes:

Geburtsdatum:

Was habe ich selbst gesehen bzw. wahrgenommen:

 

Welche Informationen spielen noch eine Rolle? (z.B. Mitteilung von Kolleg*innen, Sorgeberechtigten, anderen Kindern…)

 

Wie interpretiere ich meine Beobachtungen? Warum halte ich eine Gefährdung des Kindeswohles für möglich?

 

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Name , Dienstbezeichnung                                           Unterschrift


3. Umgang mit einem erhöhten Entwicklungsrisiko beim Kind

Beobachtung und Dokumentation gehören zu unseren täglichen Grundaufgaben stellen generell die Basis unserer Elterngespräche dar.

Wir nutzen im Krippenbereich die Bögen liseb 1 und liseb 2 sowie für Kinder ab 3,5, Jahren die Bögen seldak/sismik und perik. Diese  Beobachtungs- und Entwicklungsdokumentation führt zur fundierten Feststellung des Entwicklungsstandes, durch den Entwicklungsverzögerungen sichtbar werden.

Liegt eine solche Entwicklungsverzögerung vor und stellt ein Risiko für das Kind dar, vereinbaren wir umgehend einen Gesprächstermin mit den Eltern.

In diesem Gespräch werden den Eltern unsere Beobachtungen mitgeteilt und die weiteren Schritte werden besprochen. Für eine weitere Abklärung kann das Hinzuziehen des Kinderarztes hilfreich sein.

3.1 Körperliche Faktoren

Besondere Gefährdungen körperlicher Art können sich aus genetischen Faktoren oder aus Krankheiten und Unfällen ergeben. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass körperliche Besonderheiten nicht automatisch als Nachteile behandelt werden dürfen. Diese Besonderheiten können sich aber dann zu Nachteilen entwickeln, wenn sie von der Umwelt benachteiligt behandelt werden. Das Bewusstsein dafür im Team zu schaffen, kann für diese Kinder eine große Unterstützung sein.

3.2 Auffälligkeiten in Temperament und Verhalten

Im frühen Alter verhalten sich beispielsweise Kinder auf dem Autismus Spektrum und Kinder mit Lernschwierigkeiten/Aufmerksamkeitsstörungen unter Umständen sehr ähnlich wie Kinder, die ohne Diagnose ungewöhnliche Verhaltensweisen aufzeigen. Das Kitapersonal hat weder den Auftrag noch die Befugnis Diagnosen zu stellen und sollte unbedingt Spekulationen unterlassen. Gleichzeitig kann auffälliges Verhalten im Gruppenalltag eine starke Belastung für alle Kinder sein, sowie für Mitarbeiter*innen die sich um alle Kinder gleichermaßen kümmern müssen. Diese Belastungen entstehen aus den besonderen Bedürfnissen des Kindes. Aufgabe des Kitapersonals ist es im Austausch mit den Eltern, mit dem Kind selbst, und mit den anderen Kindern der Einrichtung Lösungsstrategien zu entwickeln.

3.3 Weiterführende Hilfen

Fachstellen und spezialisierte Angebote, die auf Kinder mit besonderen Bedürfnissen zugeschnitten sind, können da weiterhelfen, wo Einrichtung und Eltern an ihre Grenzen stoßen. Die Familienberatungsstelle der Caritas in Bad Kissingen ist ein geeigneter Ansprechpartner. Außerdem liegen Flyer verschiedener Angebote im Kindergarten aus.

 

4. Umgang mit Risikofaktoren und Krisen

Neben den Risikofaktoren, die sich aus den Eigenschaften eines Kindes ergeben, entstehen aus gesellschaftlichen Strukturen und Umweltfaktoren Risikofaktoren für einzelne Kinder. Die Machtverhältnisse, Normen und Unterdrückungsmechanismen, die sich in unserer Gesellschaft aus ökonomischen und sozialen Verhältnissen ergeben, haben von Anfang an Einfluss auf die Lebenssituationen von Kindern. Ziel der pädagogischen Arbeit muss sein, Kinder vor Risikofaktoren zu schützen. Gleichzeitig sollten eigene Einstellungen und Verhaltensweisen reflektiert werden, um nicht unreflektiert Vorurteile, Exklusion, Diskriminierung, etc. an die Kinder weiterzugeben.

Jederzeit können sich im Leben und im Umfeld eines Kindes Krisen ergeben. Hier ist es die Aufgabe der Einrichtung und des Teams, dem Kind in solchen Phasen Stabilität und Rückhalt zu bieten.

Es ist auch eine wichtige Aufgabe einer Einrichtung, ein gutes Netzwerk an Fachstellen und externen Hilfsangeboten aufzubauen. Diese sind eine wichtige Ressource für Mitarbeiter*innen, um sich Rat und Unterstützung von Expert*innen holen zu können. Für Familien kann es sehr hilfreich sein, wenn die Einrichtung Ihnen Hilfsangebote vermittelt. Doch ohne die explizite Erlaubnis der Eltern darf die Einrichtung nicht tätig werden. Von den Eltern muss dazu eine schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht erfragt werden. Alternativ kann die Einrichtung anonym, ohne Nennung personenbezogener Daten, bei einer Fachstelle für eine Beratung anfragen. Die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten für das Kind darf ausschließlich auf Initiative der Eltern hin geschehen. Diese Vorgaben halten wir in unserer Einrichtung ein.

Werden Mitarbeiter*innen auf besondere Risikofaktoren im Umfeld eines Kindes aufmerksam, sollte das restliche Team, soweit wie es für die sensibilisierte Betreuung des Kindes sinnvoll ist, informiert werden. Notwendig ist der regelmäßige Austausch im Team und eine Reflexion über das Verhalten des Kindes. Der Kontakt zu den Eltern sollte regelmäßig stattfinden. Dabei muss der Auftrag klar sein, dass der Erziehungs-, Bildungs- und Schutzauftrag nur gegenüber dem Kind selbst besteht. Das Wohl der Eltern ist dann von Bedeutung, wenn das Wohl des Kindes davon beeinflusst wird. Deshalb sollten Eltern auf bestehende Risikofaktoren aufmerksam gemacht und auf Unterstützungsangebote hingewiesen werden.

4.1 Belastungen der Eltern

In den meisten Fällen sind Eltern die ersten Bezugspersonen und der erste Parameter, nach dem Kinder beurteilen was „normal“ ist. Das bedeutet, dass Kinder die Belastungen ihrer Eltern nicht bewusst wahrnehmen, obwohl diese für sie selbst enorme Risikofaktor sein. Wenn Kinder beispielsweise für ihre Eltern Verantwortung übernehmen, versuchen sie zu schützen und in der Familie Rollen einzunehmen, welche sie eigentlich überfordern und einengen.

Beispiele für besondere Belastungen der Eltern sind psychische und/oder körperliche Erkrankungen, Suchtmittel- oder nicht-stoffgebundene Abhängigkeiten, chronische, schwerwiegende Überforderungssituationen, eingeschränkte elterliche Beziehungs- und Erziehungskompetenz, eigene Misshandlungs- und/oder Vernachlässigungserfahrungen und fehlendes verlässliches familiäres bzw. soziales Netz.

4.2 Belastungen familieninterner Beziehungen

Grundsätzlich darf keine Familienkonstellation an sich als minderwertig oder risikoreicher bewertet werden. Die Beziehung zwischen Eltern und ihrem Kind ist dann für das Personal der Einrichtung von Bedeutung, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist oder es zu einer Verhaltensänderung kam.

Emotionale, verbal oder körperlich ausgetragene Konflikte haben Vorbildfunktion für Kinder. Sie erschweren häufig die Betreuung des Kindes, wenn es mit seinem Verhalten die Bezugspersonen herausfordert.

Unser Kindergartenpersonal bespricht mit den Eltern das beobachtete Verhalten und die Bedürfnisse des Kindes. Gemeinsam mit den Eltern wird nach Ursachen gesucht. Im Gespräch sollten Eltern darauf hingewiesen werden, dass auch belastende innerfamiliäre Beziehungen Risikopotenzial bergen. In diesem Rahmen können gezielte Unterstützungsangebote an Eltern weitergeleiten werden, beispielsweise kann der Kontakt zu Frühen Hilfen, zu Konfliktberatungen oder zum Frauennotruf vermittelt werden.

4.3 Akute Krisen und Schicksalsschläge

Selbst die risikoärmsten Umfelder können von plötzlichen Schicksalsschlägen erschüttert werden. Todesfälle, Erkrankungen oder Verletzungen von Bezugspersonen, Freunden und Bekannten haben in jedem Lebensstadium erschütternde Folgen. Kinder sollten in ihrer Widerstandskraft gestärkt werden, um ihre psychische Gesundheit aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Die Fähigkeit dazu wird als Resilienz bezeichnet.

Die seelische Widerstandsfähigkeit im Umgang mit schwierigen Lebenssituationen soll durch regelmäßige Kleingruppenangebote gefördert werden. Dabei stehen das Vorlesen und Erzählen von Resilienz fördernden Geschichten im Vordergrund. Kinder haben die Chance, darin Modelle zu finden, die Probleme lösen.

In akuten Krisen ist es hilfreich, dass Eltern von Anfang an das Betreuungspersonal über die belastenden Vorkommnisse informiert, damit es angemessen auf die besonderen Bedürfnisse des Kindes eingehen kann, welche sich aus solchen Situationen ergeben.

Das Einrichtungspersonal kann einen sicheren Raum schaffen, in dem Kinder ihre Erfahrungen und Wahrnehmungen offen mitteilen können und sich trauen, schwierige, oft emotionale Fragen zu stellen. Kinder sollten sich niemals unter Druck gesetzt fühlen ihre Erfahrungen zu teilen, aber ihnen sollte vermittelt werden, dass ihre Gefühle in der Einrichtung Platz bekommen. Kindertagespersonal ist nicht qualifiziert therapeutisch einzugreifen, aber im Kita Alltag wird die Grundlage für die Resilienz gelegt, die benötigt wird, um Krisen zu überstehen. Dazu gehören stabile Bindungen, auf die sich ein Kind verlassen kann, wenn im restlichen Leben viel Unsicherheit herrscht. Werden außerdem im Alltag die Gefühle und Bedürfnisse des Kindes wahrgenommen und wertgeschätzt, ist das eine gute Voraussetzung dafür, dass das Kind auch im Krisenfall Trauer, Angst und Wut ausdrücken kann. Durch das Ausdrücken und Aushalten dieser Emotionen werden sie im besten Fall nicht unterdrückt und auf separate Personen und Situationen projiziert. Gerade wenn Eltern selbst verunsichert und aufgewühlt sind, kann es schwer für sie sein, die vielleicht ähnlichen Gefühle ihres Kindes auszuhalten und zu begleiten. In solchen Phasen können Kita Mitarbeiter*innen als außenstehende, weniger akut belastete Bezugspersonen eine Unterstützung bieten.

Zusammenfassend ist also eine gute Vorgehensweise:

1. Stabile Bindung zum Kind etablieren, wertschätzenden Umgang mit Emotionen kultivieren und verschiedene (auch nonverbale) Formen des Gefühlsausdrucks üben

2. In der Elternarbeit Vertrauen und Offenheit fördern, sowie darum bitten, über Krisen und Belastungen informiert zu werden

3. Bei Bekanntwerden eines belastenden Ereignisses/Situation um Erlaubnis bitten das Team zu informieren, begründet mit dem Ziel der bestmöglichen Unterstützung des Kindes

4. Reflexion im Team: a) Wie ist aktuell die Bindung verschiedener Mitarbeiter*innen zum Kind? b) Wie zeigt das Kind üblicherweise welche Emotionen? c) Wie ist aktuell der Elternkontakt?

d) Welche Grundbedürfnisse kann das Kind schon selbstständig befriedigen, wo muss verstärkt auf Unterstützung geachtet werden?

e) Gibt es im Team persönliche Vorbelastungen, die es einzelnen Mitarbeiter*innen erschweren könnten, das Kind zu begleiten? Wer kann diese Mitarbeiter*in unter Umständen ablösen, wenn sie/er das Kind gerade nicht auffangen kann?

f) Regelmäßig Beobachtungen zum Wohlbefinden des Kindes austauschen

4.Ungewöhnliche, zuvor anders oder nicht vorkommende Verhaltensweisen des Kindes dokumentieren, um Muster und Veränderungen auch über längere Zeiträume erkennen zu können

4.4 Gesellschaftlich erzeugte Belastungen und Risikofaktoren

Gesellschaftliche Risikofaktoren liegen in der Beschaffenheit unseres Wirtschaftssystems welches Kinder und Familien auf verschiedene Art und Weisen betreffen. Als Einrichtung gilt es, ihnen grundlegende Praxen und Strukturen entgegenzusetzen, die sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes orientieren ohne betroffene Kinder und Familien zu stigmatisieren. Dazu müssen die Nöte, welche Familien beispielsweise durch Armut oder Rassismus erfahren, anerkannt anstatt tabuisiert werden. Wenn aber Hilfestellungen erst dann gesondert bereitgestellt werden, wenn die Notlage einer Familie bekannt wird, kann das für das betroffene Kind erniedrigend wirken und ist womöglich auch für die Einrichtung nicht tragbar. Es müssen also Strukturen etabliert werden, welche sich grundlegend an den Bedürfnissen gesellschaftlich benachteiligter Familien orientieren. Dadurch profitieren nicht nur Kinder, bei denen spezielle Belastungen bekannt sind. Auch die Kinder privilegierter Familien profitieren von einer Einrichtungsgemeinschaft, die nicht exklusiv gestaltet, sondern darauf ausgerichtet ist, dass die Versorgung und Teilhabe der Kinder gesichert ist, unabhängig von den Vorteilen oder Hindernissen, welche unsere Gesellschaft verschiedenen Familien erteilt.

Am Anspruch die Gesamtlage der Familien zu ändern kann eine Einrichtung nur scheitern, da etwa materielle Not der Wirtschaftsstruktur und nicht individuellen Verhaltensweisen geschuldet ist. Auftrag der Einrichtung ist vielmehr ihre Abläufe und Strukturen darauf zu prüfen, ob die Teilhabe durch die gesellschaftliche Position eines Kindes eingeschränkt sein könnte.


5. Präventive Maßnahmen

Wirksamer Kinderschutz benötigt vor allem eine Kultur des Hinschauens. Wir wollen eine Haltung, die das Wohl jedes einzelnen Kindes in den Mittelpunkt stellt. Folgende Elemente sind uns besonders wichtig:

  1. Anerkennung, gegenseitiger Respekt und aufrichtige Wertschätzung prägen den Alltag aller Menschen in unserer Einrichtung.
  2. Partizipation und Kinderrechte sind Leitlinien unseres pädagogischen Handelns.
  3. In der Kita herrscht eine Kultur von Offenheit, Fehlerfreundlichkeit und des ehrlichen Feedbacks: Es ist unter den Erwachsenen selbstverständlich, sich oft und vielfältig Feedback zum Verhalten zu geben. Regelmäßiges konstruktives Feedback, sowohl positiver als auch negativer Art, ebnet den Weg, auch problematisches Verhalten anzusprechen. Fehler geschehen im Alltag immer, gerade unter Zeitdruck - sie sollten aber aufgearbeitet werden, um sie für die Zukunft zu vermeiden. Eine offene, diskussionsfreundliche Kommunikationskultur unter den Erwachsenen dient den Kindern zudem als Vorbild: So erlernen sie, wie man in angemessener Weise positive und negative Rückmeldungen gibt und seine eigenen Wahrnehmungen und Empfindungen äußert.
  4. Wir haben einen einrichtungsspezifischen Verhaltenskodex, der von allen Mitarbeiter*innen eingehalten werden muss.
  5. Stellt das Personal selbst Unsicherheiten fest, holt es sich Hilfe von der Kita- Aufsicht.
  6. Neue Mitarbeiter*innen und auch Praktikant*innen sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
  7. Außerdem ist bei Neuanstellungen die Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

Selbstverpflichtungserklärung

 

Nachname, Vorname                                                                                               Geburtsdatum

Der Gemeindekindergarten will Kindern einen Ort bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Er soll ein geschützter Ort sein. Die Kinder sollen sich angekommen und sicher fühlen. Außerdem sollen sie in den pädagogischen Fachkräften Vorbilder finden, die sie als eigenständige Persönlichkeiten respektieren, unterstützen und denen sie vertrauen können. Die Verantwortung für den Schutz der Kinder liegt bei allen Beschäftigten. Diese sind auch zu einem reflektierten Umgang mit den Kindern und zur zeitnahen und angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen verpflichtet, die durch Kolleginnen und Kollegen begangen worden sind. Dies wird durch die Unterzeichnung dieser Selbstverpflichtungserklärung bekräftigt.

Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften stehende zu tun, seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt an mir anvertrauten Kindern zu verhindern.

  1. Ich unterstütze die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.  Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe wirksam einzutreten.
  2. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und Würde.
  3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham des mir anvertrauten Kindes und meine eigenen Grenzen. Ich beachte dies auch im Umgang mit den Medien, insbesondere bei Nutzung von Handy und Internet.
  4. Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder einzuleiten.
  5. Ich kenne die Verfahrenswege und die entsprechenden Ansprechpartner. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und werde sie in Anspruch nehmen.
  6. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Kindern bewusst und handele nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
  7. Ich bin mir bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit minderjährigen Schutzbefohlenen disziplinarische und strafrechtliche Folge hat.
  8. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit  kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitete worden ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies der Kindergartenleitung und dem Bürgermeister umgehend schriftlich mitzuteilen.

Die Selbstverpflichtungserklärung habe ich gelesen, verstanden und stimme dieser zu.

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Ort, Datum                                                                                                  Unterschrift



Verhaltenskodex

für die Beschäftigten

des Gemeindekindergartens

Dem Bürgermeister und der Kindergartenleitung ist es ein besonderes Bestreben, die anvertrauten Kinder vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt zu schützen.

Klare Verhaltensregeln stellen im Hinblick auf den Arbeitsbereich ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, einen respektvollen Umgang und eine offene Kommunikationskultur gegenüber den Kindern sicher.

Der Verhaltenskodex ist dabei eine Maßnahme, das Ziel zu erreichen.

Die verbindlichen und konkreten Verhaltensregeln beziehen sich auf folgende Bereiche:

  1. Gestaltung von Nähe und Distanz
  2. Sprache, Wortwahl und non-verbale Interaktion
  3. Angemessenheit von Körperkontakten
  4. Beachtung der Intimsphäre
  5. Verhalten bei Wanderungen, Ausflügen
  6. Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Gestaltung von Nähe und Distanz

  • Einzelgespräche, Kleingruppenangebote usw. finden nur in den dafür vorgesehen und geeigneten Räumen statt. Diese müssen jeder Zeit von außen zugänglich sein.
  • Beim Schlafenlegen der Kinder wird auf eine angenehme Atmosphäre geachtet. Allerdings legt sich die pädagogische Kraft nicht zum Kind.
  • Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen, zu achten und nicht abfällig zu kommentieren.
  • Grenzverletzungen müssen thematisiert werden und dürfen nicht übergangen werden.
  • Herausgehobene freundschaftliche sowie intime Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Eltern oder Kindern sind zu unterlassen.
  • Geheimnisse mit Kindern, die den moralischen Kriterien im Sinne dieser Handlungsleitlinien zuwiderlaufen, darf es nicht geben.
  • Angebote, Spiele, Methoden und Aktionen sind vor deren Einsatz im Hinblick auf die Zielsetzung und die Teilnehmer*innen im Einzelnen und als Gruppe zu prüfen und zu hinterfragen.
  • Der Umgang mit Geschenken ist zu reflektieren und ist in der Dienstanweisung geregelt.

Sprache, Wortwahl und non-verbale Interaktion

  • Diese hat in wertschätzender Form zu erfolgen. Sie soll der jeweiligen Rolle, dem Auftrag, der Zielgruppe und ihren Bedürfnissen entsprechen.
  • Die Kinder werden mit ihrem bevorzugten Namen angesprochen. Kosenamen und Verniedlichungen sind zu vermeiden.
  • Sexualisierte Sprache wir in keiner Form geduldet.
  • Bei sprachlichen Grenzverletzungen ist grundsätzlich einzuschreiten.

Angemessenheit von Körperkontakt

  • Körperliche Berührungen haben altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein.
  • Körperkontakt (Umarmungen zur Begrüßung oder zum Trost etc.) bedarf der freien und erklärten Zustimmung von beiden Seiten.
  • Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie z.B. Erste Hilfe, Trost und Pflege erlaubt.

Beachtung der Intimsphäre

  • Gemeinsame Körperpflege sowie das Umziehen mit Schutzpersonen ist nicht erlaubt.
  • Niemand darf in einer intimen Situation (z.B. Toilette) beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.
  • Möchte ein weiteres Kind beim Wickeln zusehen, ist das nur mit Zustimmung des Wickelkindes erlaubt.

Verhalten bei Wanderungen, Ausflügen

  • Es ist auf eine ausreichende Anzahl von Begleitpersonen zu achten.
  • Alle Beteiligten sind über den Verhaltenskodex informiert.

Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

  • Die Auswahl von Medien hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.
  • Filme, Fotos etc. mit pornographischen Inhalt sind verboten.
  • Niemand wird ohne sein Einverständnis fotografiert oder gefilmt. Alle Aufnahmen werden nur mit Einverständnis der Eltern ins Internet gestellt oder anderweitig veröffentlicht.

Der Verhaltenskodex tritt am 01.09.2023 in Kraft und ist für alle Beschäftigten des Gemeindekindergartens gültig.

Sollte in begründeten Ausnahmefällen von den Vorgaben des Verhaltenskodex abgewichen werden müssen, ist dies immer allen Beteiligten und Betroffenen sowie gegenüber Verantwortlichen transparent zu machen.

Fuchsstadt, 04.08.2023                        René Gerner                                        Jutta Stolper 

                                                                Bürgermeister                                     Kindergartenleitung


6. Umgang mit Grenzüberschreitungen von pädagogischen Kräften

Jedes Kind, welches in unserer Einrichtung betreut wird, hat das Grundrecht und das Bedürfnis auf eine liebevolle, altersentsprechende und geschützte Erziehung und Betreuung.

Viele Verletzungen des Kindeswohls und grenzüberschreitende Verhaltensweisen werden nicht gezielt verübt, sondern entstehen durch Unkenntnis, Überforderung oder fehlende Reflexion. Auch Zeitdruck, Personalmangel oder persönliche Stressfaktoren spielen eine Rolle.

Verhaltensampel in unserer Einrichtung
         
Diese Verhaltensweisen sind fachlich, pädagogisch richtig:
Loben, wertschätzend, respektvoll, höflich, Begegnung auf Augenhöhe, Belange der

Kinder ernstnehmen, ressourcenorientiert, authentisch, Nachvollziehbarkeit für das
Kind, empathisch, trösten, Verlässlichkeit, konsequentes Handeln, liebevoll,
Selbstreflektion, Spaß und Freude vermitteln, offen und objektiv.  


Diese Verhaltensweisen sind Grenzverletzungen und nicht erwünscht, können aber unbewusst vorkommen: 
Nicht ausreden lassen, willkürliche Regeländerungen, Einsatz von Ironie, ungefragt

Wickeln, Anschreien (Schutz vor Gefahren), autoritäres Auftreten, „Macht“
ausnutzen, auf ein „Nein“ vom Kind nicht eingehen.  


Diese Verhaltensweisen sind Grenzüberschritte und sind immer falsch und
pädagogisch nicht zu rechtfertigen. Vom gesamten Team wird so ein Verhalten
nicht geduldet!     

Kinder schütteln, schlagen, schubsen, treten, demütigen, beleidigen, diskriminieren,
auslachen, abwerten, anschreien, anspucken, bestrafen, umziehen/wickeln in der
Öffentlichkeit, Verletzung der Aufsichtspflicht, Küssen, den Intimbereich willkürlich
anfassen, bewusst wegschauen, Kinder ignorieren oder stigmatisieren,
personenbezogene Daten ohne Einwilligung herausgeben.



7. Beteiligungsverfahren – Partizipation

Durch die Schutzbedürftigkeit gerade kleiner Kinder und ihrer Abhängigkeit von Erwachsenen entsteht automatisch ein starkes Machtgefälle. Partizipation bedeutet diese Realität anzuerkennen und als Auftrag zu nehmen, die Autonomie der Kinder zu respektieren, zu stärken und entwicklungsgerecht zu ermöglichen. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, dass „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen [...], dass Wohl des Kindes [...] vorrangig zu berücksichtigen ist“ (Art. 3, UN-KRK). Das bedeutet aber auch, dass Kinder befähigt werden müssen, ihre Interessen selbstbestimmt zu vertreten, ohne sie dabei durch unvollständige Information zu manipulieren.

Partizipation von Kindern stellt hohe Anforderungen an die Erwachsenen. Sie müssen sehr genau beobachten, aktiv zuhören, Kinder in allen Situationen ernst nehmen und ihre Handlungen wertschätzen. Partizipation ist die aktive Einmischung, die nicht dabei aufhört, Meinungen und Vorlieben der Kinder abzufragen. Die Kinder bekommen Möglichkeiten, ihre Zeit selbst zu gestalten, Angebote zu wählen und sich an Planungen zu beteiligen.

Wir verstehen Partizipation so, dass Kinder ihren Alltag aktiv mitgestalten können. Dass sie erfahren, wie sich Kinder und Erzieher*innen auf ihre Ideen beziehen und sie als Grundlage zur Weiterentwicklung aufgreifen. Kinder sollen lernen, ihre Interessen zu vertreten und die Partizipation als Verantwortung erleben. Partizipation im frühen Alter ermöglicht den Kindern eine Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen. Sie werden in ihrer Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit gestärkt und zu Menschen gebildet, die sich füreinander interessieren und sich für ihre Belange einsetzen. Dies dient der früh ansetzenden Demokratieerziehung, dem Erlernen des Umgangs mit Vorurteilen und damit der Gewaltprävention. Die Kinder entwickeln ein Bewusstsein für Akzeptanz des anderen und erlernen Möglichkeiten der Konfliktbewältigung.


7.1 Partizipation im Einrichtungsalltag

7.1.1 Allgemeine Bereiche der Beteiligung

- Die Kinder haben ein Recht sowohl auf einen geregelten Tagesablauf mit sich wiederholenden Abläufen als auch auf Veränderung und Exploration. Ferner haben sie ein Recht auf vielfältige Förder- und Beschäftigungsangebote, sowie die Bereitstellung des entsprechenden Materials.

- Die Kinder haben ein Recht auf Information und Mitsprache in allen sie persönlich betreffenden Angelegenheiten. Das pädagogische Personal informiert die Kinder, hört ihnen aktiv zu, nimmt ihre Äußerungen ernst, gibt eine wertschätzende Rückmeldung und begründet, wenn den Wünschen nicht entsprochen werden kann.

- Die Kinder haben bei projektorientierten Themen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten.

- Grundsätzlich haben alle Kinder das Recht, während der Freispielzeit Spielpartner, Spielort und Spieldauer selbst zu bestimmen, insofern die Rechte der anderen Kinder dadurch nicht beeinträchtigt werden.

7.1.2 Formen der Beteiligung

- Die Kinder haben stets die Möglichkeit, Wünsche und Kritik zu äußern.

- Es ist jederzeit möglich, dass die Interessen der Kinder von den Eltern oder einer Mitarbeiter*in vertreten werden.

-Es gibt Beteiligungsformen, die als Rituale in den Alltag eingebettet sind wie: Morgenkreis, Gesprächskreise oder im Einzelgespräch.

7.1.3 Krippenspezifische Partizipation

- Das Kind hat das Recht zu äußern, wie und von wem seine Windel gewechselt werden soll. Die Erzieherin behält sich dabei das Recht vor, bei eingeschränkter personeller Besetzung die Person, die das Wickeln übernimmt, zu bestimmen.

- Das Kind hat das Recht, die Wickelsituation einzeln und in Ruhe zu erleben. Dabei achtet die Betreuerin auf einen behutsamen, feinfühligen Umgang, der bestimmt ist von liebevollem Respekt vor dem Kind.

- Das pädagogische Personal spricht und handelt ruhig, kündigt den nächsten Schritt an und erklärt, was es tut. Dabei hat das Kind das Recht, sich zu äußern, selbst aktiv zu werden und Handlungen zu übernehmen.

- Vor dem Gang ins Bad hat das Kind das Recht, im Spiel ein Ende zu finden und dadurch sein Spiel als wertgeschätzt zu erfahren.

- Das Kind hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann es zur Toilette geht. Das pädagogische Personal behält sich jedoch das Recht vor, zu bestimmen, dass und wann ein Kind gewickelt wird oder zur Toilette geht, wenn Gefahr für die Gesundheit des Kindes besteht oder bevor Kleidung und Gegenstände verschmutzt werden.

- Außerdem behält sich das pädagogische Personal das Recht vor, zu bestimmen, dass das Kind nach dem Toilettengang und vor dem Essen die Hände wäscht, dass sich das Kind reinigen muss, wenn es, aus der Sicht der Betreuerin, stark verschmutzt ist.

- Das Kind hat das Recht selbst zu entscheiden, was, wieviel und wie lange es essen mag.

- Das Kind hat das Recht auf Ruhe und Zeit und entsprechend seinem Entwicklungsstand selbständig zu sein (allein essen mit Hand oder Besteck). Dabei beachtet das pädagogische Personal die Äußerungen und Vorlieben des Kindes und bietet Hilfe zur Selbsthilfe an. Wenn nötig greift das Personal ein, bevor es z. B. zu Verletzungen kommt. Jedoch geschieht dies nicht vorschnell, damit das Kind sich ausprobieren kann.

- Das Kind hat das Recht auf Bedürfnisbefriedigung (z.B. durch Schnuller und/oder Kuscheltier). Schnuller und Kuscheltier befinden sich in Reichweite des Kindes.

- Das Kind hat das Recht auf einen geregelten Tagesablauf mit gleichbleibenden Abläufen, der dem Kind Sicherheit bietet. Dabei sind Rituale wichtiger als Regeln. Die pädagogische Kraft hat das Recht, in Spielhandlungen oder Situationen einzuschreiten, bevor oder wenn das Kind sich oder andere gefährdet.

- Das Kind hat das Recht, vom pädagogischen Personal in seinem Entwicklungsstand beobachtet und verstanden zu werden.

- Das pädagogische Personal achtet in seinem sprachlichen Ausdruck auf eine positive Formulierung.

7.1.4 Partizipation der Eltern

- Die Eltern entscheiden über den Eintritt und die Verweildauer in der Einrichtung.

- Sie werden informiert über die Verpflegung und die freiwillige Teilnahme am Mittagessen informiert. Bei der Wahl des Essenslieferanten werden ihre Wünsche gehört. Die letztendliche Entscheidung trifft der Träger.

- Sie entscheiden über die Einleitung zusätzlicher Fördermaßnahmen für ihr Kind, soweit dem keine Kindeswohlgefährdung entgegensteht.

- Eltern entscheiden über die Weitergabe ihrer persönlichen Daten und den Informationsaustausch mit externen Fachdiensten.

- Sie entscheiden über die Teilnahme und Unterstützung bei Festen und Aktionen.

- Beteiligt und angehört werden sie bei allen sie persönlich und ihr/e Kind/er betreffenden Angelegenheiten. Aufgabe der Mitarbeiter*innen ist es die Sorgen, Wünsche und Anliegen anzuhören, sie zu prüfen und entsprechende Rückmeldung zu geben.

- Informiert werden sie über organisatorische Inhalte wie: Tagesablauf, Termine, Feste und Veranstaltungen, Öffnungs- und Schließzeiten, Personalentscheidungen und über pädagogische Inhalte wie: das pädagogische Konzept, die pädagogische Arbeit, den Entwicklungsstand des Kindes/der Kinder, individuelle Vorkommnisse.

8. Beschwerdemöglichkeiten

Ein funktionierendes Beschwerdemanagement kann die Zahl von Konflikten geringer halten und die Chance auf Verbesserungen erhöhen. Jede Beschwerde ist grundsätzlich berechtigt und bietet eine Chance zur Reduzierung von Fehlerquellen und zur Optimierung der Qualität in der Arbeit.

So gehen wir mit Beschwerden um:

  • Jede Beschwerde wird ernst genommen.
  • Alle Mitarbeiter*innen sind gegenüber Beschwerden offen. Gesprächsbereitschaft wird signalisiert.
  • Die Zuständigkeit liegt bei allen Mitarbeiterinnen und endet erst, wenn die Beschwerde zufriedenstellend gelöst wurde oder an eine andere Person weitergegeben wurde. Diese führt die Bearbeitung dann weiter aus.
  • Die Beschwerdewege, -annahme und -bearbeitung sind klar strukturiert und transparent. Die Mitarbeiter*innen können damit sachgemäß umgehen.
  • Beschwerden werden immer zeitnah, innerhalb einer Woche, behandelt und bearbeitet. Sie sind hilfreich, um Abläufe verbessern zu können.
  • Die Einrichtungsleitung fungiert im Beschwerdefall gegenüber Mitarbeiter*innen als neutraler Vermittler.


9. Adressliste Fachstellen
 

Landratsamt Bad Kissingen

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Klosterweg 13

97688 Bad Kissingen

Tel. 0971/8017013

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Koordinierende Kinderschutzstellen

(Koki-Netzwerk frühe Kindheit)

www.koki.bayern.de

Erziehungsberatungsstellen

www.erziehungsberatung.bayern.de

Bayerische Kinderschutzambulanz

www.kinderschutzambulanz.bayern.de